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Übersicht - Domains - Domain Umzug - Besonderheiten bei EU Domains

Besonderheiten bei EU Domains

Hier der Auszug aus der "Registrierungspolitik für .eu Domänennamen":
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Wenn der Registrant seine Registrierstelle während der Vertragslaufzeit
wechseln möchte, muss er eine neue Registrierstelle ernennen und diese
ersuchen, das Register über diese Änderung in Kenntnis zu setzen.

Nach dem Erhalt einer solchen Verständigung bestätigt das Register den
Erhalt der vorgeschlagenen Änderung, indem es dem Registranten eine
E-Mail mit einem Code sendet, mit dem der Registrant das Änderungsansu-
chen über die Website des Registers für jeden Domänennamen, für den eine
Änderung der Registrierstelle beantragt wurde, bestätigt oder ablehnt.

Wenn der Registrant die Änderung der Registrierstelle nicht innerhalb
von sieben (7) Kalendertagen nach dem Datum, an dem das Register die
oben genannte E-Mail gesendet hat, über die Website des Registers bestä-
tigt, sendet das Register eine E-Mail an die vom Registranten beauftrag-
te neue Registrierstelle. In dieser zweiten E-Mail wird die neue Regis-
trierstelle darüber informiert, dass die Übertragung nur dann wirksam
wird, wenn der Registrant dem Register die Änderung der Registrierstelle
innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach dem Datum, an dem die
E-Mail-Erinnerung gesendet wurde, mittels einer ordnungsgemäß unter-
zeichneten Faxnachricht oder einer Bestätigung über die Website des Re-
gisters bestätigt. Falls das Register innerhalb dieser siebentägigen
Frist keine solche Bestätigung erhält, verfällt das Ansuchen um Änderung
der Registrierstelle automatisch.

Bereits bezahlte Gebühren für die ursprüngliche Domänennamenregistrier-
ung (oder eine entsprechende Verlängerung) werden nicht zurückerstattet.

Diese Übertragung kann zwischen zwei unterschiedlichen Registraren er-
folgen. Der Auftrag wird vom neuen Registrar erteilt und es muss ein
Datum für den KK-Start angegebenen werden. Bei der Übertragung einer .EU
Domain auf einen anderen Registrar wird die Laufzeit ab dem Transfer-
zeitpunkt um 12 Monate verlängert.

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